Bedingungen

Liebe Karnevalisten und Freunde der Waldseer Fasnacht !

Bitte unbedingt die Merkblätter (PDF) beachten:

Merkblatt – Kurzinfo  zu Brauchtumsfahrzeuge

Merkblatt – Begutachtung Brauchtumsfahrzeuge

Merkblatt – Wagenbau

Merkblatt – Schleppereinsatz bei Brauchtumspflege

Merkblatt – Teilnahmebedingungen am Umzug 2024


Liebe Karnevalisten und Freunde der Waldseer Fasnacht !

Diese Teilnahmebedingungen für den Fasnachtsumzug sind für jeden Zugteilnehmer verbindlich.

Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch, da Sie Mitwirkungsrechte, aber auch Pflichten für Sie als Zugteilnehmer enthalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass im Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichteinhaltung dieser Bedingungen und im Fall unzutreffender Angaben gegenüber dem Veranstalter der K.V.UNO Waldsee e.V., dieser von seiner Haftung für Schäden befreit ist. Mit Abgabe Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen, verstanden und mit ihrem Inhalt einverstanden sind.

1. Anmeldung
Bitte füllen Sie den beiliegenden Fragebogen detailliert aus, wichtig ist Absender mit Tel.+ Fax+ Handy + e-Mail Adresse. An dem Umzug können nur Gruppen und Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung gemeldet sind. Die Anmeldungen sind termingerecht bis spätestens Do, 09.02.2023 abzugeben. Besondere Wünsche zur Platzierung im Zug können nicht berücksichtigt werden.

2. Fahrzeuge
Am Zug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die den im „Merkblatt über die Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen“ beschriebenen Voraussetzungen entsprechen (Merkblatt ist als Anlage beigefügt). Die maximale Breite der Fahrzeuge ist auf 3,0 m beschränkt. Einzelfahrzeuge dürfen nicht länger als 15 m sein. Die Höhe der Fahrzeuge darf 4,0 m nicht überschreiten.

Die Personbeförderung auf Zugwagen während der An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraumes ist untersagt. Fahrzeugaufbauten sind so zu installieren, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Zugteilnehmer/Besucher nicht gefährdet werden.

Insbesondere muss die Ladefläche der Festwagen eben, tritt. Und rutschfest sein. Für eine Personenbeförderung während des Fasnachtsumzuges muss auf den Wagen eine ausreichende Haltevorrichtung vorhanden sein. Für jeden Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen das Herunterfallen von Personen oder Gegenständen vorhanden sein (Brüstung oder Geländer). Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.
Die Verkleidung von Fahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleisten. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus festem, nicht durchstoßbarem Material sein und eine Bodenfreiheit von 25 cm gewährleisten. Die Brüstungshöhe muss mindestens 1m betragen. Das Aufspringen durch Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.
Auf Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden bzw. zugelassen sind. Die Anhängervorrichtung muss zugelassen, betriebs- und verkehrssicher sein.

3. Versicherung
Jeder Fahrzeugführer und Halter der am Zug teilnehmenden Fahrzeuge hat dafür Sorge zu tragen, dass seine am Fasnachtsumzug teilnehmenden Fahrzeuge ausreichend versichert sind.
In der Regel ist der gezogene Festwagen durch das Zugfahrzeug versichert, bei einigen Versicherungen gibt es allerdings sogenannte Versicherungslücken hinsichtlich des Anhängers. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen, den Versicherungsschutz für den Anhänger durch die Versicherung bestätigen zulassen. Pferde und von Pferden gezogene Fahrzeuge können teilnehmen, wenn der Anmelder mit der Anmeldung einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweist.

  • 4, Zugordner(„Zugbegleiter“)
    Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, sowie der Zugleitung und der Ordner ist unverzüglich Folge zu leisten.
    Fahrzeuge, deren Umrisse von dem jeweils verantwortlichen Fahrer nicht eingesehen werden können, müssen durch eine genügende Anzahl von Zugordnern abgesichert werden. Die Zugordner werden vom Zugteilnehmer gestellt und müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Die Anzahl der erforderlichen Zugordner ergibt sich aus der Länge des Zuges wie folgt:

    • Bis 8 m je eine Person/ Zugseite,
    • Bis 12 m je zwei Personen/ Zugseite,
    • Bis 15m drei Personen/ Zugseite.

Fahrzeuge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können nicht am Zug teilnehmen. Nicht vorschriftsmäßig abgesicherte Fahrzeuge werden durch die Zugleitung aus dem Zug genommen!

5, Alkohol, Musik und andere Begleitumstände
Für Fahrzeugführer, Zugordner und Zugteilnehmer besteht absolutes Alkoholverbot.
Mit dem Unterschreiben des Anmeldeformulars, übernimmt der jeweilige Gruppenverantwortliche die komplette Haftung für Unfälle, die mit oder durch den Konsum von Alkohol verursacht werden.

Beschallungsanlagen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Kanonen dürfen nur als Dekoration im nicht betriebsfähigen Zustand mitgeführt werden.

Das Streuen von Konfetti und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten. Wurfmaterial muss in kleinen Größen verpackt sein und darf keine Gegenstände enthalten, die zu Verletzungen führen können. Aktivitäten, die die Fortbewegung des Zuges beeinträchtigen oder sogar aufhalten, sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Zugleitung aus Dem Zug genommen werden.
Abfälle müssen vom Teilnehmer ordnungsgemäß entsorgt werden.
Jegliche Politische Werbung, das Abwerfen von politischen Reklamezetteln und dergleichen, sowie das Mitführen von Beschallungsanlagen zu politischen und Reklamezwecken ist untersagt.

6. Haftung und Rechte des Veranstalters
Wir weisen darauf hin, dass während des Umzuges Foto- und gegebenenfalls
Filmaufnahmen gemacht werden.
Diese verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung über unseren Fasnachtsumzug.
Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang in diversen Medien (zum Beispiel unserer
Homepage, Facebook, Youtube, Printmedien…) veröffentlicht.
Dies gestattet uns Art. 6 Abs 1 (f) DS-GVO, weil wir ein Interesse daran haben, die
Öffentlichkeit über die Aktivitäten unseres Vereins und unseres Fasnachtsumzuges zu
informieren.

Da ihr hier an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmt, gehen wir davon aus, das aus
eurer Sicht keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen
und die Verarbeitung zu dem oben beschriebenen Zweck sprechen.

Die Haftung des Veranstalters für jegliche Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer haftet der Veranstalter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und -einschränkungen wird auch die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters umfasst.

7. Ansprechpartner
Fragen und Anmeldungen sind an den Umzugs- und Bühnenbauvorsitzenden zu richten.
Herrn Andrè Netter, Neuhofener Straße 33, 67165 Waldsee,
Tel.:06236/4650395, Handy Tel.: 0171-1860008.
e-Mail: Umzugsleitung@KV-UNO-WALDSEE.de
oder
Herrn Matthias Erbach, Goethestraße 83, Waldsee
Tel.: 06236/416372, Handy Tel.: 0174-34965