Kontakt

Hier finden sie die wichtigsten Kontaktdaten der UNO

  • Postanschrift /Präsident:
Klaus Krieg
Kanalstraße 19
67165 Waldsee
Mail: Praesident(at)kv-uno-waldsee.de
  • Postanschrift / Narrhalla
KV UNO Waldsee / Narrhalla
Schlichtstraße 12a
67165 Waldsee
Narrhalla auf Google Maps

  • Allgemeine Adresse

Mail: Mail(at)kv-uno-waldsee.de

  • Mitgliedschaft

Mail: Mitgliedschaft(at)kv-uno-waldsee.de

Bitte teilen Sie uns bei jeglicher Art von Fragen rund um die Mitgliedschaft (insbesondere bei Beitritt, Kündigung…) ihren kompletten Namen und Anschrift mit. Vielen Dank.

  • Umzugs- und Bühnenbauer

Mail: Umzugleitung(at)kv-uno-waldsee.de


 

Goldener Löwe

Zitat : […] Der höchste Verdienstorden der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine, der „Goldene Löwe“ stellt im Grunde die Narretei auf den Kopf.Sozusagen wider aller Narrenweisheit. Denn dieser Orden wird für närrische Verdienste verliehen, eine Auszeichnung für all jene, die sich um die Fasnacht jahrelang, jahrzehntelang verdient gemacht haben. Er ist weder Parodie noch Persiflage.

Von seiner Stiftung an sehr ernst genommen, ist der „Goldene Löwe“ so etwas wie ein „Pour-le-mérite“ der Fasnacht, allerhöchster Orden des aktiven Fasnachters hier zu Lande. Narrenhimmelhoch über alle sonstigen mehr oder weniger närrischen Orden erhaben, so dass die Ordensstifter anfänglich sogar der Meinung waren, neben dem am Hals zu tragenden „Löwen“ dürften keine anderen närrischen Orden die stolze Ordensbrust seines Trägers zieren. Die sonstigen närrischen Orden in ihrer bunten Pracht und Vielfalt haben jedoch ihren Platz behauptet, selbst wenn sie sich optisch „unterordnen“ mussten.

 Verdienstorden sind im Gegensatz zu den dem Geist der Narretei und der Satire entsprungenen „närrischen Orden“ jüngere Kinder der Fasnacht. Angefangen haben die renommierten Vereine, ihre langgedienten und ehrenwert verdienten aktiven Mitarbeiter auszuzeichnen begehrten. Also schuf man „dem Verdienste eine Krone“.

1958 war die Zeit reif, der Jahr um Jahr um weitere Mitgliedervereine wachsenden Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine auch einen eigenen, standesgemäßen Verdienstorden zu schaffen. Er sollte gleichermaßen das Symbol der Vereinigung sein. Und der wurde es auch: Vier Jahrzehnte nach der Stiftung prangt der „Goldene Löwe“ auf den grünen Fahnen der Vereinigung, in Bronze vor dem Haus der Badisch-Pfälzischen Fasnacht in Speyer, auf Titelseiten von Broschüren und Programmen, auf Jahresorden und Fördererkreuzen und auf T-Shirts, Krawatten und Fliegen

Der „Goldene Löwe“ sollte nach dem Willen seiner Stifter an besonders hohe Verleihungsbedingungen gebunden sein. Daran hielt sich die alle Anträge prüfende Ordenskommission in all den folgenden Jahrzehnten. Mindestens 11 Jahre muss der ehrenamtlich aktive Fasnachter oder die Fasnachterin entweder Präsident(in), Vorsitzende oder Vorsitzender, Sitzungspräsident oder -präsidentin eines Vereines sein, um den Mindestanforderungen an Dienstjahren gerecht zu werden. Ein ausgeklügeltes Punktesystem schreibt „mindestens 11 Punkte“ vor, wobei nach diversen, meist nicht unbestrittenen Neufassungen der Ordenssatzung auch Prinzen und Prinzessinnen für das Jahr ihrer Regentschaft, Jugendliche in Spielmanns-Musik- und Fanfarenzügen und Gardisten/innen für das Jahr, in dem sie zu deutschen Meisterehren gekommen sind und Mitglieder der Vorstandsgremien der Vereinigung für die Zeit ihrer Tätigkeit einen vollen Punkt in Anspruch nehmen dürfen.

Alle anderen Anwärter auf die hohe Ehre müssen ausnahmslos mindestens 22 Jahre aktiv um Fasnacht und Brauchtum bemüht sein – ob als Kartenabreißer, Kulissenschieber, Büttenredner, Gardetrainer/in, Elferrat oder Sänger/in und was es sonst noch für vielfältige Funktionen vor oder hinter den Kulissen gibt.

Die Löwenträger des KV UNO Waldsee

Lfd NummerNameLöwen-NummerVerliehen im Jahre
1Emil Rohr751965
2Zinser Friedrich2661972
3Frombold Hans3701974
4Stahl Willi3711974
5Stranz Heinz3721974
6Effler Friedrich5031977
7Lutz Dieter5041977
8Mayer Heinz7911980
9Nieser Alois7921980
10Kochner Friedrich7931980
11Hirsch Leo9191982
12Kripp Edgar9201982
13Rennholz Kurt9211982
14Zickgraf Rudi10791983
15Effler Kurt11481984
16Hoffelder Günther11491984
17Krug Karl-Heinz11501984
18Knittel Richard12241985
19Volland Karl13901986
20Wenz Hans13911986
21Sattel Willi14911987
22Sattel Gertrud14921987
23Hadey Robert15611988
24Schehl Herbert20771992
25Brüggemann Werner21861993
26Christmann Alfons21871993
27Thönnes Matthias21881993
28Netter Jürgen24571994
29Sattel Rainer26341995
30Walter Theo26351995
31Volland Franz27771996
32Bleifeld Werner29171997
33Stahl Bernd34171999
34Knörr Sandra35412000
35Zinser Jochen35422000
36Jantz Ernst38132001
37Kramer Klaus38142001
38Salewski Günter38152001
39Mayer Thomas38162001
40Keßler Uli39662002
41Krieg Sabine39672002
42Erbach Vera43122003
43Hahn Jutta43132003
44Kerscher-Ullrich Ulrike43142003
45Mohr Helga43152003
46Volland Hans43162003
47Gruber Jürgen45122004
48Netter Angela45132004
49Schehl Lilli45142004
50Stemski Nicole45152004
51Ehler Christiane48662006
52Nieser Elke48672006
53Thönnes Doris51322007
54Steinruck Michaela51332007
55Vollmer Gabi51342007
56Keller Rüdiger51352007
57Knittel Alex51362007
58Knittel Bernhard51372007
59Krug Ralf51382007
60Rennholz Peter51392007
61Schlosser Dietmar51402007
62Kramer Ursel53332008
63Schmitt Heidi53342008
64Hahn Oliver53352008
65Hermann Ina55922009
66Keßler Elke55932009
67Giorgi Mary55942009
68Balbach Simone58142010
69Regenauer Iris58152010
70Hofmann Sabrina58162010
71Schöpf Helmut62812012
72Schlosser Manfred62822012
73König Marion62832012
74Stahl Reiner62842012
75Knörr Volker62852012
76Erbach Matthias66902013
77Balbach Nicole66912013
78Balbach Peter66922013
79Trauth Daniela66932013
80Schmid Klaus68232014
81Heinrich Sandra68242014
82Krieg Klaus68252014
83Schmidt Gerda68262014
84Schmidt Erwin68272014
85Weber Melanie71672015
86Liebrich Tanja71682015
87Hahn Steffen71692015
88Regenauer Nicole71702015
89Dromnitzki Stefan71712015
90Sternberger Heike75672016
91Spindler Holger75682016
92Schmelz Sascha75692016
93Schöpf Katrin75702016
94Dromnitzki Ines77292017
95Keller Petra77302017
96Koob Tina77312017
97Langenbacher Sabine77322017
98Thönnes Karina77332017
99Zinser Janina77342017
100Mironow Tanja77352017
101Rennholz Bettina77362017
102Thönnes Stefan77372017
103Klauss Gerhard77382017
104Nerling Ina77392017
105Krieg Denis81432018
106Jutzi Stefanie81442018
107Jutzi Thomas81452018
108Kessler Evelyn81462018
109Regenauer Maike81472018
110Gruber Frank81482018
111Schotthöfer Thomas81492018
112Wiemer Marion81502018
113Kraft Lisa81512018
114Spindler Daniela81522018
115Dennhardt Christoph81532018
116Esswein Klaus81542018
117Ofer Bettina81552018
118Keller Isabella85472019
119Katrin Piejko85482019
120Rebecca Netter86202020
121Wolfgang Berl86212020
122Claudia Schotthöfer86222020
123Christina Baas86232020
124Sabrina Reichl86242020
125Reinhard Zickgraf93632022
126Florian Zickgraf93642022
127Anita Zickgraf93652022
128Janina Weigl93662022
129Thorsten Volland93672022
130Sven Ulrich93682022
131Sabine Schotthöfer93692022
132Ina Regenauer93702022
133Sigrid Koch93712022
134Marlies Klauß93722022
135Andreas Kißler93732022
136Iris Buder93742022
137Michael Willms 94692023
138Anne Rennholz94702023
139Kim Knittel 94712023
140Vanessa Möbus 94722023
141Jörg Schaack94732023
142Julia Eckrich94742023
143Henny Schnaubelt 94752023
144Julia Schotthöfer 94762023
145Anna-Lena Stauder94772023
146André Netter94782023
147Bettina Lang98592024
Goldener Löwe mit Brilland
1Zinser Friedrich152002
2Herbert Schehl5432023

Satzung

Hier die Vereinssatzung des KV UNO 1949 Waldsee e.V.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten


§ 1 Name, Sitz und Zweck

1. Der Verein führt den Namen „Karnevalverein UNO 1949 Waldsee e.V.“. Der Name wurde abgeleitet aus dem am 01.02.1949 gegründeten Verein „Karnevalverein Ungehobelte Narren Organisation – Verein zur Pflege des fastnachtlichen Brauchtums“.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Waldsee, Rhein-Pfalz-Kreis. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen.

3. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich den Zweck des karnevalistischen Brauchtums. Er wird insbesondere verwirklicht durch:

a) Veranstaltungen karnevalistischer Sitzungen
b) Teilnahme an karnevalistischen Umzügen
c) Förderung des Jugendkarnevals
d) ständige Kontaktpflege zu in- und ausländischen karnevalistischen und Kulturtreibenden Gesellschaften, Vereinen und Organisationen

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

6. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Karnevals.

7. Der Verein ist dem “Bund Deutscher Karneval e.V.“ und der Vereinigung „Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine e.V.“ angeschlossen und erkennt deren Satzungen in der jeweils gültigen Form an.

§ 2 Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins bestehen aus:

a) Ordentlichen Mitgliedern
b) Ehrenmitgliedern
c) Fördernden Mitgliedern

1. Die Mitgliedschaft kann jede unbescholtene Person schriftlich erwerben. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme in den Verein.

2. Jugendliche Mitglieder sind in dem Verein mit einem Jugendvorstand vertreten (ab 18 Jahre alt). Dieser Jugendvorstand hat Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand.

3. Die Ehrenmitgliedschaft kann an Personen verliehen werden, die sich um die Pflege der Waldseer Fastnacht besondere Verdienste erworben haben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand. Im Innenverhältnis ist der Vorstand an den Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes gebunden, der mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt. Fördernde Mitglieder sind Einzelpersonen, Organisationen, Firmen etc., welche die Bestrebung des Vereins ideell und finanziell unterstützen.

4. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, so müssen die Gründe der Ablehnung nicht bekanntgegeben werden.

5. Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch den Tod des Mitgliedes
b) durch den Austritt
c) durch den Ausschluss
d) durch Auflösung des Vereins

6. Der Austritt muss 4 Wochen vor Ablauf eines Kalenderquartals dem Vorstand mitgeteilt werden. Offenstehende Verbindlichkeiten sind vorher zur erfüllen.

7. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:

a) wenn es seine Pflichten gegenüber dem Verein  gröblich verletzt
b) aus wichtigem Grund, insbesondere wenn es gegen die allgemein gültigen ethischen Begriffe verstößt
c) Nichterfüllung der Beitragspflichten, nach vorausgegangener zweimaliger Mahnung

Der Ausschluss wird von dem Vorstand ausgesprochen und zwar aufgrund eines Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen.

Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb vier Wochen, nachdem ihm der Ausschluss bekanntgeworden ist, Einspruch gegen den Ausschluss erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu begründen. Über den Einspruch entscheidet alsdann der erweiterte Vorstand, deren Entscheidung endgültig ist. Ansprüche an den Verein hat der Ausgeschlossene nicht.

§ 3 Rechte der Mitglieder

1. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte, insbesondere können sie in der Mitgliederversammlung durch Stimmabgabe bei Beschlüssen und Wahlen mitwirken.

2. Den Jugendlichen Mitgliedern steht das gleiche Recht im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen zu.

3. Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

§ 4 Beiträge

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Beitrag. Der Beitrag ist eine Bringschuld und nach den Bestimmungen der geltenden Beitragsverordnung zu entrichten.

Die Höhe des Jahresbeitrages und die Höhe einer evtl. Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand

2. der geschäftsführende Vorstand

3. der erweiterte Vorstand

4. die Mitgliederversammlung

§ 6 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus:

1. dem Präsidenten
2. dem Vizepräsidenten

Der Präsident und der Vizepräsident sind berechtigt, jeweils einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Der Präsident und der Vizepräsident gelten als Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

In vermögensrechtlichen Geschäften unterliegt der Vorstand im Innenverhältnis den Beschlüssen des geschäftsführenden Vorstandes.

§ 7 Der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand, der den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu unterstützen und zu beraten hat, besteht aus:

1. dem Vorstand

2. dem Schatzmeister oder dem 2. Schatzmeister

3. dem Schriftführer oder dem 2. Schriftführer

4. den Vorsitzenden der Unterausschüsse

5. dem Hallenwart oder dessen Stellvertreter

§ 8 Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

a) den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes
b) den Mitgliedern der Unterausschüsse
c) dem Jugendvorstand
d) den Beisitzern

Der erweiterte Vorstand hat den Vorstand zu unterstützen und zu beraten, insbesondere bei der Vorbereitung und der Durchführung von Veranstaltungen.

§ 9 Ausschüsse

Der Verein hat Unterausschüsse.
Jeder Ausschuss besteht aus:

1. dem Vorsitzenden

2. den Mitgliedern des Unterausschusses

§ 10 Jugendvorstand

Die Mitglieder des Jugendvorstandes, werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Jugendvorstand besteht aus vier Mitgliedern.

§ 11 Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des

erweiterten Vorstandes

Der Präsident und der Vizepräsident nehmen an allen Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes teil.

Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden durch den Präsidenten einberufen und geleitet (im Verhinderungsfall durch den Vizepräsidenten).

Der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand sind mindestens einmal vierteljährlich einzuberufen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen, mindestens acht Tage vor der jeweiligen Sitzung.

Der erweiterte Vorstand hat das Recht, eine außerordentliche Sitzung zu beantragen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des erweiterten Vorstandes eine solche außerordentliche Sitzung beantragt.

§ 12 Wahl des Vorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und der Kassenrevisoren

Der Vorstand, der geschäftsführende Vorstand und der erweiterte Vorstand, sowie die Mitglieder von bereits bestehenden Ausschüssen und zwei Kassenrevisoren werden in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes, des Ausschusses und des Jugendvorstandes sind ehrenamtlich.

§ 13 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen sind:

a) die ordentliche Mitgliederversammlung
b) die außerordentliche Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung hat bis spätestens 30. Juni eines Jahres zu erfolgen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind durch den geschäftsführenden Vorstand einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erforderlich machen, oder wenn mindestens der fünfte Teil der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

Zu den Mitgliederversammlungen ist mit einer Frist von mindestens zehn Tage vor der Versammlung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen einzuladen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, dass aufgrund der Satzung oder des Gesetzes, eine größere Mehrheit erforderlich ist.

Über die Art der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter.

Bei Wahlen muss geheim abgestimmt werden, wenn ein Versammlungsteilnehmer dies beantragt.

Die Versammlung wird grundsätzlich vom Präsidenten oder Vizepräsidenten geleitet.

§ 14 Protokollführung

Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen. Ebenso ist Protokoll zu führen über die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und der Unterausschüsse.

§ 15 Ausrüstungsteile

Die Mitglieder, die vereinseigene Ausrüstungsteile, für die Tätigkeit im Verein erhalten, sind hierfür voll verantwortlich und haftbar.

Die Pflege der Ausrüstungsteile obliegt den einzelnen Mitgliedern. Überzählige Ausrüstungsteile sind in einwandfreiem Zustand dem Verein zurückzugeben. Beim Ausscheiden aus dem Verein sind alle vereinseigenen Ausrüstungsteile unverzüglich in einwandfreiem Zustand dem Verein abzugeben.

§ 16 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder.

§ 17 Vorzeitiges Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes, des erweiterten Vorstandes oder eines Ausschusses

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes, des erweiterten Vorstandes oder eines Ausschusses vorzeitig aus, so wird ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen vom erweiterten Vorstand bestimmt.

§ 18 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr geht vom 01. April bis zum 31. März.

§ 19 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

2. Das nach der Auflösung noch vorhandene Vermögen ist zu gleichen Teilen an die Träger der ortsansässigen Kindergärten mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit verwendet werden muss, zuzuführen. Die Vermögenswerte können auch einer anderen gemeinnützigen Körperschaft übertragen werden. Beschlüsse hierüber dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes Speyer am Rhein ausgeführt werden.

2. Das nach der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke noch vorhandene
Vermögen ist zu gleichen Teilen an die Träger der ortsansässigen Kindergärten:

  • Kindertagesstätte Im Pavillon (Träger Ortsgemeinde Waldsee)
  • Kindertagesstätte Tausendfüssler (Träger Ortsgemeinde Waldsee)
  • Protestantischer Kindergarten (Träger Ev. Kirche)Kath.
  • Kindertagesstätte St. Martin (Träger Katholische Kirche)

mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit verwendet werden muss, zuzuführen. Die Vermögenswerte können auch einer anderen gemeinnützigen Körperschaft übertragen werden. Beschlüsse hierüber dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes Speyer am
Rhein ausgeführt werden.

§ 20 Schlußbestimmungen

1. Für die Materie, die nicht eingehend in der Satzung geregelt ist, sind ergänzend die Bestimmungen des BGB heranzuziehen.

2. Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen, soweit sie den Sinn der Satzung nicht verändern oder solche, die behördlicherseits angeordnet werden, vorzunehmen.

§ 21 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern, sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat.


Die vorstehende Satzung, die von den Mitgliedern des KV Uno 1949 Waldsee e.V. in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. Mai 2019 beschlossen wurde, tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsgericht in Kraft.

Waldsee, den 27. Mai 2019


Satzung also DOWNLOAD im PDF-Format

Mitgliedschaft

„Trete bei der UNO ein, dann wirst du niemals einsam sein“

Wenn sie Mitglied bei der UNO werden wollen, finden sie hier alle wichtigen Informationen.

Mitgliedsbeiträge im Jahr:

Kinder unter 6 Jahren beitragsfrei
Kinder und Jugendliche (6-18 Jahre) 8,00 €
Erwachsene 16,00€
Ehepaare ohne Kinder 24,00€
Ehepaare mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren 30,00€

Wichtiger Hinweis zum Familienbeitrag:

Es sind nur die angemeldeten Familienmitglieder auch Vereinsmitglieder.

Bitte neu hinzugekommene Familienmitglieder, die im Rahmen des Familienbeitrages Mitglied bei der UNO werden sollen, bei uns anmelden!


Das Beitrittsformular kann HIER aufgerufen werden.


Noch Fragen? Kein Problem

Schreiben sie uns eine Mail, wir bemühen uns um eine zügige Antwort.

Bitte teilen Sie uns bei jeglicher Art von Anfragen (insbesondere bei Beitritt, Kündigung…) ihren kompletten Namen und Anschrift mit. Vielen Dank.

Mitgliedschaft@kv-uno-waldsee.de


Hinweis in eigener Sache

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig Änderungen Ihrer Daten mit.