Zugteilnehmer 2013

Waldseer Fastnachtsumzug – Teilnehmer 2013

  1. UNO Spitze
  2. UNO Purzelgarde
  3. UNO Kindergarde
  4. Waldsemer Hämmel
  5. UNO Motiv Wowi der Baumeister
  6. Pfälzer Gugge Glugge Rülzheim
  7. TG-Frauen
  8. Patenkompanie
  9. UNO X-Treme
  10. Funky Diamonds
  11. AF Club
  12. Einzelperson
  13. Schelklinger Brassband
  14. KCO Kindergarde
  15. KCO Jugendgarde
  16. KCO Garde
  17. KCO Rhoischnooke
  18. KCO Fahrlachmiezen
  19. KCO Elwedritsche
  20. KCO Elferrat
  21. Schlenkerbää
  22. Golden Girls
  23. Spielmannszug TG Waldsee
  24. MGV Eintracht
  25. Stolwerschlabbe & Friends
  26. ASV Bayerische Buam
  27. Rhoihexe vun de Palz
  28. Guggemusik Feierdeifel Oberacker
  29. ASV Frauenfußball
  30. Feuerwehr Waldsee
  31. UNO Dappdrei
  32. Speedy Boots Linedancer LU Maudach
  33. Speedy Boots Linedancer LU Maudach
  34. UNO Kassenrolle
  35. Guggemusik Altlossemer Rhoigeischder
  36. TG Knallerbse
  37. UNO Motiv Human Organ
  38. Schwänzeldänzer
  39. TG I
  40. Verbandsgemeinde Waldsee
  41. UNO Garde
  42. UNO Jugendgarde
  43. Waldsemer Gasserassler
  44. UNO Leibgarde Elferrat
  45. UNO Prinzessin
  46. Havana*Club
  47. UNO Reblais
  48. MGV Concordia
  49. UNO Musikzug Fanfarenzug Reinsheim
  50. UNO Motiv
  51. UNO Narrenschiff
  52. UNO Ent(d)e

Anmeldung

Anforderung einer Umzugsanmeldung

Bei der Umzugsleitung können sie gerne eine Anmeldung anfordern. Schicken sie uns einfach eine Mail mit ihrer kompletten Postanschrift an :

Umzugsleitung@KV-UNO-Waldsee.de

Die Anforderung bitte vollständig ausfüllen und abschicken. Nur dadurch können wir eine offizielle Umzugsanmeldung verschicken. Diese ist dann komplett auszufüllen und an eine der angegebenen Anschriften abzugeben.

Alleine die Anforderung der Anmeldung abzuschicken beinhaltet noch nicht die Berechtigung zur Teilnahme am Umzug !!

Bedingungen

Liebe Karnevalisten und Freunde der Waldseer Fasnacht !

Bitte unbedingt die Merkblätter (PDF) beachten:

Merkblatt – Kurzinfo  zu Brauchtumsfahrzeuge

Merkblatt – Begutachtung Brauchtumsfahrzeuge

Merkblatt – Wagenbau

Merkblatt – Schleppereinsatz bei Brauchtumspflege

Merkblatt – Teilnahmebedingungen am Umzug 2024


Liebe Karnevalisten und Freunde der Waldseer Fasnacht !

Diese Teilnahmebedingungen für den Fasnachtsumzug sind für jeden Zugteilnehmer verbindlich.

Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch, da Sie Mitwirkungsrechte, aber auch Pflichten für Sie als Zugteilnehmer enthalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass im Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichteinhaltung dieser Bedingungen und im Fall unzutreffender Angaben gegenüber dem Veranstalter der K.V.UNO Waldsee e.V., dieser von seiner Haftung für Schäden befreit ist. Mit Abgabe Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen, verstanden und mit ihrem Inhalt einverstanden sind.

1. Anmeldung
Bitte füllen Sie den beiliegenden Fragebogen detailliert aus, wichtig ist Absender mit Tel.+ Fax+ Handy + e-Mail Adresse. An dem Umzug können nur Gruppen und Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung gemeldet sind. Die Anmeldungen sind termingerecht bis spätestens Do, 09.02.2023 abzugeben. Besondere Wünsche zur Platzierung im Zug können nicht berücksichtigt werden.

2. Fahrzeuge
Am Zug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die den im „Merkblatt über die Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen“ beschriebenen Voraussetzungen entsprechen (Merkblatt ist als Anlage beigefügt). Die maximale Breite der Fahrzeuge ist auf 3,0 m beschränkt. Einzelfahrzeuge dürfen nicht länger als 15 m sein. Die Höhe der Fahrzeuge darf 4,0 m nicht überschreiten.

Die Personbeförderung auf Zugwagen während der An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraumes ist untersagt. Fahrzeugaufbauten sind so zu installieren, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Zugteilnehmer/Besucher nicht gefährdet werden.

Insbesondere muss die Ladefläche der Festwagen eben, tritt. Und rutschfest sein. Für eine Personenbeförderung während des Fasnachtsumzuges muss auf den Wagen eine ausreichende Haltevorrichtung vorhanden sein. Für jeden Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen das Herunterfallen von Personen oder Gegenständen vorhanden sein (Brüstung oder Geländer). Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.
Die Verkleidung von Fahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleisten. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus festem, nicht durchstoßbarem Material sein und eine Bodenfreiheit von 25 cm gewährleisten. Die Brüstungshöhe muss mindestens 1m betragen. Das Aufspringen durch Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.
Auf Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden bzw. zugelassen sind. Die Anhängervorrichtung muss zugelassen, betriebs- und verkehrssicher sein.

3. Versicherung
Jeder Fahrzeugführer und Halter der am Zug teilnehmenden Fahrzeuge hat dafür Sorge zu tragen, dass seine am Fasnachtsumzug teilnehmenden Fahrzeuge ausreichend versichert sind.
In der Regel ist der gezogene Festwagen durch das Zugfahrzeug versichert, bei einigen Versicherungen gibt es allerdings sogenannte Versicherungslücken hinsichtlich des Anhängers. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen, den Versicherungsschutz für den Anhänger durch die Versicherung bestätigen zulassen. Pferde und von Pferden gezogene Fahrzeuge können teilnehmen, wenn der Anmelder mit der Anmeldung einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweist.

  • 4, Zugordner(„Zugbegleiter“)
    Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, sowie der Zugleitung und der Ordner ist unverzüglich Folge zu leisten.
    Fahrzeuge, deren Umrisse von dem jeweils verantwortlichen Fahrer nicht eingesehen werden können, müssen durch eine genügende Anzahl von Zugordnern abgesichert werden. Die Zugordner werden vom Zugteilnehmer gestellt und müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Die Anzahl der erforderlichen Zugordner ergibt sich aus der Länge des Zuges wie folgt:

    • Bis 8 m je eine Person/ Zugseite,
    • Bis 12 m je zwei Personen/ Zugseite,
    • Bis 15m drei Personen/ Zugseite.

Fahrzeuge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können nicht am Zug teilnehmen. Nicht vorschriftsmäßig abgesicherte Fahrzeuge werden durch die Zugleitung aus dem Zug genommen!

5, Alkohol, Musik und andere Begleitumstände
Für Fahrzeugführer, Zugordner und Zugteilnehmer besteht absolutes Alkoholverbot.
Mit dem Unterschreiben des Anmeldeformulars, übernimmt der jeweilige Gruppenverantwortliche die komplette Haftung für Unfälle, die mit oder durch den Konsum von Alkohol verursacht werden.

Beschallungsanlagen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Kanonen dürfen nur als Dekoration im nicht betriebsfähigen Zustand mitgeführt werden.

Das Streuen von Konfetti und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten. Wurfmaterial muss in kleinen Größen verpackt sein und darf keine Gegenstände enthalten, die zu Verletzungen führen können. Aktivitäten, die die Fortbewegung des Zuges beeinträchtigen oder sogar aufhalten, sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Zugleitung aus Dem Zug genommen werden.
Abfälle müssen vom Teilnehmer ordnungsgemäß entsorgt werden.
Jegliche Politische Werbung, das Abwerfen von politischen Reklamezetteln und dergleichen, sowie das Mitführen von Beschallungsanlagen zu politischen und Reklamezwecken ist untersagt.

6. Haftung und Rechte des Veranstalters
Wir weisen darauf hin, dass während des Umzuges Foto- und gegebenenfalls
Filmaufnahmen gemacht werden.
Diese verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung über unseren Fasnachtsumzug.
Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang in diversen Medien (zum Beispiel unserer
Homepage, Facebook, Youtube, Printmedien…) veröffentlicht.
Dies gestattet uns Art. 6 Abs 1 (f) DS-GVO, weil wir ein Interesse daran haben, die
Öffentlichkeit über die Aktivitäten unseres Vereins und unseres Fasnachtsumzuges zu
informieren.

Da ihr hier an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmt, gehen wir davon aus, das aus
eurer Sicht keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen
und die Verarbeitung zu dem oben beschriebenen Zweck sprechen.

Die Haftung des Veranstalters für jegliche Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer haftet der Veranstalter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und -einschränkungen wird auch die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters umfasst.

7. Ansprechpartner
Fragen und Anmeldungen sind an den Umzugs- und Bühnenbauvorsitzenden zu richten.
Herrn Andrè Netter, Neuhofener Straße 33, 67165 Waldsee,
Tel.:06236/4650395, Handy Tel.: 0171-1860008.
e-Mail: Umzugsleitung@KV-UNO-WALDSEE.de
oder
Herrn Matthias Erbach, Goethestraße 83, Waldsee
Tel.: 06236/416372, Handy Tel.: 0174-34965

Zugweg

Wichtige Informationen zum Zugweg und alles „drumm herum“.

Parkplätze:

  • Am kommunalen Kindergarten (Lerchen/Franz-Schubert-Straße)
  • An der Sommerfesthalle (Ortseinfahrt aus Altrip/Mannheim)
  • An der Kita „Kleine Heimat“ (kath. Kindergarten) (Altriper Straße / Grabengasse)
  • Hinter der Sommerfesthalle (NUR PKW Zufahrt aus Richtung ASV Waldsee)
  • Am Friedhof (Ortseinfahrt Limburgerhof/Rehhütte)
  • An der evangelischen Kirche (Goethestraße)
  • Am Wasgaumarkt (Ortseinfahrt aus Schifferstadt)

Aufstellungsort:

  • Neuhofener Straße in Richtung Partnerschaftsplatz

Auflösung:

  • Der Umzug löst sich vor der Waldseer Kulturhalle auf.

Vor der Halle auf der Schultreppe geben die Musikgruppen noch ein Platzkonzert.

Nach dem Umzug startet in der Kulturhalle die UAP – die Umzugs-Abschluß-Party.

Bei freiem Eintritt Party bis Aschermittwoch.


Zugweg:

Einladung

Herzlich willkommen auf der Seite der größten 1-Tages-Veranstaltung die der Verein und die ganze Gemeinde zu bieten hat; dem großen Fasnachtsumzug des Karnevalverein UNO Waldsee. Nach Schätzungen der Umzugsleitung und der örtlichen Behörden konnten wir in den letzten Jahren jeweils mehr als 8000 (!!) Zuschauer begrüßen. Desweiteren wirken am Umzug aktiv rund 600 Personen mit. Ob als Besatzung eines Fahrzeuges, Mitglied einer Fußgruppe, Musik und Spielmannszug, Garden, Zugbegleiter, für jeden ist etwas dabei, der mitmachen will. Das wir als UNO dies nicht alleine bewältigen können kann man sich sicherlich vorstellen. Ohne die zahlreiche Unterstützung vieler Vereine und privaten Fasnachtsfreunden wäre dieser Umzug, der weit über die Grenzen Waldsees bekannt ist, nicht möglich. Nicht zu vergessen ist die Unterstützung der Gemeindeverwaltung, den das ansonsten ruhige Waldsee steht an diesem Tag buchstäblich auf dem Kopf. Über viele Jahre hinweg eine liebgewordene Tradition sind die vielen “Tankstellen” am Umzugsweg, die von Anwohnern als kleines Dankeschön unterhalten werden.

 

Liebe Freunde der Waldseer Fasnacht,

auch in diesem Jahre wird der Karnevalverein „UNO 1949 Waldsee e.V.“ wieder einen Fasnachtsumzug veranstalten. Der Termin ist in unserem Kalender ersichtlich. Damit „unser Zug“ an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen kann, rufen wir wieder jeden auf, ob jung oder alt, seine Ideen in Umzugswagen und Kostüme zu stecken. Wir freuen uns darauf, wieder mit Euch durch die Waldseer Strassen zu fahren und miteinander unsere Fasnacht zu feiern. Im Anschluss an den Umzug findet eine große Abschlussparty in der Kulturhalle statt, wozu alle Fasnachter schon jetzt recht herzlich eingeladen sind.

Ebenso sind alle Zugteilnehmer zu unserem traditionellen und kostenlosen Speck- und Eieressen in der Narrhalla eingeladen. Auch dieser Termin ist im Kalender zu finden.

Ein Umzug lebt vom Mitmachen und deshalb bedanken wir uns im Namen des K.V.UNO 1949 Waldsee e.V. an dieser Stelle ganz herzlich bei Euch. Wir wünschen Euch und Eurer Gruppe eine schöne Vorbereitungszeit in dieser Kampagne, einen erfolgreichen Umzug und viel Freude dabei.

Ein Ereignis wie ein Fasnachtsumzug bringt naturgemäß auch Vorschriften mit sich, die zu beachten sind, um die Sicherheit von Teilnehmern und Zuschauern gleichermaßen zu gewährleisten. Als Veranstalter sind wir in die Pflicht genommen, darauf hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen.

Wir bitten Euch daher, die im Anhang beigelegen Teilnahmebedingungen und das Merkblatt aufmerksam durchlesen und zu beachten. Bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften ist eine Teilnahme an unserem Umzug leider nicht möglich. Darüber hinaus besteht bei Missachtung von versicherungsrechtlich vorgeschriebenen Prämissen die Gefahr, dass der mit der Umzugsteilnahme verbundene Versicherungsschutz erlischt. Wir bitten deshalb sehr eindringlich nicht nur in unserem, sondern auch in Eurem eigenen Interesse um die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben.

In unserer Narrhalla stehen unsere UNO-Aktiven außerdem samstags gerne zu weiteren Auskünften und Tipps zur Wagengestaltung und Materialbeschaffung zur Verfügung.

Mit närrischen Grüßen Umzugs- und Bühnenbauausschuß